| Wann liegt Buchführungspflicht vor? |
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Zur Buchführung ist ein Onlinehändler dann verpflichtet, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet. Verbleibt er in diesen Grenzen, kann er seinen Gewinn mit Hilfe der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Grundsätzlich unterscheidet man die Buchführungspflicht nach dem Steuergesetz (§ 141 Abgabenordnung - AO) und die Buchführungspflicht nach anderen Gesetzen (§ 140 AO). Sie haben eine Aufforderung zur Umstellung auf Buchführungspflicht erhalten:
Klären Sie, ob die Bilanzierung oder ob die vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Sie die richtige Wahl ist. Reagieren Sie innerhalb eines Monats auf dieses Schreiben. Sollten Sie Fragen haben, so scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen.
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gern zur Verfügung. Das Finanzamt hat den Onlinehändler auf den Beginn der Buchführungspflicht hinzuweisen. Dies sollte mindestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres geschehen, von dessen Beginn an die Buchführungspflicht gilt.
Hinweis zur Art und zum UmfangArt Umfang Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einzeln unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen zu beurteilen. Wo ist der Unterschied zwischen Bilanzierung und einer EÜR?Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Grundsätzlich zählt für die Zuordnung zu einem bestimmten Kalenderjahr der Zeitpunkt, wann die Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben abgeflossen sind. Die Anschaffungskosten der längerfristig nutzbaren Anlagegüter (z.B. Lagereinrichtung, Betriebs-Pkw) sind verteilt auf die Gesamtnutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts in jährlichen Abschreibungsbeträgen als Betriebsausgabe abziehbar. Eine Inventur ist nicht erforderlich. Relativ einfach zu handhaben. Diese Art der Gewinnermittlung empfiehlt sich insbesondere für kleinere Unternehmen, bei denen die Geschäftsvorfälle überschaubar oder größtenteils gleichartig sind und z.B. per Vorkasse abgewickelt werden. Buchführungspflicht (Bilanzierung) Die Bilanzierung (Buchführungspflicht) ist die aufwendigere Methode zur Ermittlung des betrieblichen Erfolges. Insbesondere müssen hier die Forderungen an Käufer und die Verbindlichkeiten gegenüber von Lieferanten in die Ermittlung des Gewinns mit einbezogen werden. Weiterhin ist eine Inventur notwendig, da die Warenbestände zum Stichtag genau bestimmt werden müssen. Zum Jahresende ist jeweils eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden) und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? |
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