| Am Anfang: die Gewerbeanmeldung |
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Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist der Gewerbeschein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Sobald die Tätigkeit auf einen längeren Zeitraum ausgelegt ist und Sie eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, besteht Anzeigepflicht. Keine gewerbliche Tätigkeit ohne GewerbescheinEin Verschweigen der selbstständigen Tätigkeit gegenüber Behörden, hat empfindliche Bußgelder zur Folge. Hinzu kommen Steuernachforderungen von Seiten des Finanzamts. Grundlage dafür ist die rückwirkende Schätzung Ihres Einkommens, und diese Schätzung fällt meist nicht zu Ihren Gunsten aus. Bevor Sie also mit Ihrem Vorhaben in die Umsetzung gehen, sollte die gewerbliche Anmeldung ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Ausnahmen von der AnzeigepflichtAusgenommen sind hiervon Land- und Forstwirte und die so genannten freien Berufe. Diese unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind damit von der Anzeigepflicht befreit. Unter „freie Berufe“ werden selbstständig ausgeübte unterrichtende, erzieherische, künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeiten zusammengefasst. Diese unterliegen in Deutschland meist einer eigenen Standesordnung (spezielle „Kammern“, bspw. Ärztekammer). Freiberufler erbringen vorwiegend Dienstleistungen, die eine besondere Begabung oder berufliche Qualifikation voraussetzen. Als Beispiel seien an dieser Stelle Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Designer genannt. Derzeit gibt es deutschlandweit rund 1 Million Freiberufler, währenddessen die Zahl der Gewerbetreibenden um ein Vielfaches höher ist. Das zeigt, dass der Großteil der Existenzgründer vorwiegend eine gewerbliche tätig ist. Kommen wir also zurück zur gewerblichen Anmeldung. Anmelden, aber wo?Ausschlaggebend hierfür ist der Ort, in dem Ihr Gewerbe angesiedelt sein soll. Planen Sie eine nebenberufliche Tätigkeit, die Sie von zuhause ausüben wollen, so ist das zuständige Ordnungsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes der erste Ansprechpartner. In der zuständigen Abteilung oder Gewerbemeldestelle erhalten Sie den Antrag für die Gewerbeanmeldung. Viele Ordnungsämter stellen diesen Antrag auch online zum Download bereit. Nicht zu unterschätzen – das Ausfüllen der GewerbeanmeldungBeim Ausfüllen des Formulars sollten Sie sich Zeit nehmen und Ihre Angaben überlegt und gewissenhaft vornehmen. Folgende Informationen und Unterlagen sollten Sie für die Anmeldung bereithalten:
Achten Sie besonders auf eine detaillierte Formulierung der Tätigkeitsbereiche. Angaben wie etwa „Handel mit Waren aller Art“ sind hier nicht ausreichend und werden von den Beamten meist nicht akzeptiert. Sie müssen zwar nicht konkret Ihre Handelswaren beschreiben, jedoch sollte mit Oberbegriffen wie bspw. „Haushaltswaren“ klar gemacht werden, in welchem Segment das Gewerbe angesiedelt ist. Einschränkungen in der GewerbefreiheitZu beachten ist insbesondere auch, dass für bestimmte Gewerbe eine besondere Erlaubnis vorliegen muss. Hierunter fallen zum Beispiel der Betrieb einer Fahrschule oder einer Kindertagesstätte. Die Erlaubnis kann bei den zuständigen Behörden beantragt werden und ist an die Erfüllung spezieller persönlicher, fachlicher und sachlicher Voraussetzungen geknüpft. Nichts ist umsonstBitte denken Sie auch daran, dass die Gewerbeanmeldung nicht kostenlos ist. Je nach Gemeinde sind bei der Anmeldung 15 bis 60 € zu entrichten. Bei Vorlage aller nötigen Unterlagen und vollständig ausgefülltem Antrag erhalten Sie im Gegenzug vom Sachbearbeiter einen Behördenstempel auf den Antrag. Damit besitzen Sie einen rechtsgültigen Gewerbeschein und können offiziell als Selbstständiger mit Ihrer Tätigkeit starten. Der Gewerbeschein – noch nicht das Ende des BehördenmarathonsDamit ist der behördliche Anmeldeprozess jedoch noch nicht abgeschlossen – zusätzlich zur Gewerbeanmeldung müssen Sie sich als Selbstständiger auch beim Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Bei erforderlicher Handelsregistereintragung muss auch eine Meldung beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Diese Behörden werden durch das Gewerbeamt zwar automatisch über Ihre Tätigkeitsaufnahme informiert und setzen sich dann unabhängig voneinander mit Ihnen in Verbindung, jedoch empfiehlt es sich, auch hier selbst die Initiative zu ergreifen. Erkundigen Sie sich zeitnah bei den zuständigen Ämtern, ob alle relevanten Informationen vorliegen und fordern Sie nötige Anträge und Unterlagen, beispielsweise vom Finanzamt möglichst frühzeitig persönlich an, denn behördliche Vorgänge laufen bekannter weise etwas langsamer ab. So ersparen Sie sich im Nachhinein unnötige Überschneidungen und Ärger. Was kommt als Nächstes?Der nächste wichtige Schritt als Gewerbetreibender ist die steuerliche Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Mittels des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Tätigkeit informieren Sie das Finanzamt über Ihre persönlichen und betrieblichen steuerrelevanten Rahmenbedingungen. Wie der Name des Formulars schon verrät, sind hier sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler in die Pflicht genommen. Da hier die grundlegenden Weichen für die spätere Besteuerung und den Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt gestellt werden, sollten die Angaben in dem Formular wohl überlegt werden. Im nächsten Beitrag unserer Reihe „Gründerschritte“ werden wir uns ausführlich dieser wichtigen Treppenstufe der Selbstständigkeit widmen. Neben der steuerlichen Anmeldung werden wir in weiteren Beiträgen auch auf folgende Themen ausführlich eingehen: Sie benötigen Hilfe bei Ausfüllen Ihres Steuerlichen Fragebogens? Dann nutzen Sie unseren Anmeldeservice einfach und schnell. Wir unterstützen Sie auch gern durch unseren Anmeldeservice auf dem Weg in die Selbstständigkeit – damit ersparen Sie sich wichtige Zeit und schonen Ihre Nerven, denn den Großteil der Behördengänge übernehmen wir für Sie. Wir sagen Ihnen, was Sie als nächstes tun müssen und erläutern Ihnen wichtige Hintergründe und Verpflichtungen – setzen Sie Zeichen und geben Sie Ihrer Idee eine Chance – wir werden Sie unterstützen. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? |
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