| Checkliste Gewerblichkeit - Ja oder Nein? |
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Müssen Sie für den Verkauf Ihrer Dachbodenschätze ein Gewerbe anmelden? Sind Sie mit Ihrer Tätigkeit Gewerbetreibender oder nicht? Grundsätzlich gilt es, folgende Eigenschaften zu prüfen: 1. SelbständigkeitSie arbeiten auf eigene Rechnung und Verantwortung. Dies bedeutet nichts anderes als: „Sie sind Ihr eigenes Glückes Schmied.“ Sie alleine tragen das Unternehmerrisiko für das, was Sie tun. Sie entscheiden alleine und sind gerade nicht von den Weisungen eines Anderen (z. B. Arbeitgebers) abhängig. 2. Nachhaltigkeit„Wer wiederholt handelt oder wer die Absicht hat, wiederholt zu handeln, ist grundsätzlich nachhaltig tätig.“ Bei mehreren gleichartigen Handlungen ist somit Nachhaltigkeit gegeben. Es reicht also schon aus, einmal etwas zu verkaufen mit der Wiederholungsabsicht. Dies gilt auch dann, wenn wegen fehlender Gelegenheit eine Wiederholung unterbleibt. 3. GewinnerzielungsabsichtVerkaufen Sie Ihre Waren immer zum Selbstkostenpreis, liegt keine Gewerblichkeit vor. Sind Sie hingegen bestrebt einen Gewinn zu erzielen, haben Sie also eine Gewinnerzielungsabsicht, ist auch diese Eigenschaft der Gewerblichkeit erfüllt. Achtung, die Absicht zählt und nicht die Tatsache, ob tatsächlich Gewinne erzielt wurde. Wenn über eine längere Zeit (auf Dauer) kein Überschuss der Erträge über die Aufwendungen erzielt werden kann, kann es sich um Liebhaberei handeln. 4. Beteilung am wirtschaftlichen GeschäftsverkehrSobald Sie Ihre Waren öffentlich präsentieren und gegen Entgelt anbieten, zum Beispiel in einem Onlineshop, nehmen Sie am allgemeinen wirtschaftlichen Geschäftverkehr teil. Diese Eigenschaft liegt schon vor, sobald Sie eine nach außen erkennbare wirtschaftliche Betätigung aufnehmen. Flohmarkt und AktionenGerade bei privaten Flohmarktverkäufen liegt keine Nachhaltigkeit vor, da es sich nur um eine gelegentliche Tätigkeit handelt. Sie verkaufen nur Waren, welche Sie nicht mehr benötigen, welche Sie also gerade nicht für den Verkauf auf dem Flohmarkt oder bei der Online-Aktion extra angeschafft haben. Kaufen Sie Waren an, um sie anschließend mit Gewinn auf dem Flohmarkt oder im Internet zu verkaufen, muss von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden. Sind Sie gewerblich tätig? Unsere Checkliste gibt Aufschluss:
Wenn Sie alle vorhergehenden Fragen mit ‚ja’ beantwortet haben, sind Sie grundsätzlich Gewerbetreibender, wenn Sie keine der folgenden Fragen mit ‚ja’ beantworten:
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