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Sonntag, 20. Mai 2012
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Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung? Drucken E-Mail

Die Kleinunternehmerregelung empfiehlt sich besonders für Unternehmen, die zur Einrichtung und Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur wenige Investitionen benötigen und deren Kundenkreis sich vorwiegend aus Privatkunden zusammensetzt. Meist ist dies auf Unternehmen der Dienstleistungsbranche zutreffend, wie etwa Handelsvertreter.

Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug fällt bei nur geringem Investitionsaufwand weniger stark ins Gewicht und auch die privaten Endverbraucher stören sich nicht an der nicht extra ausgewiesenen Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Kleinunternehmers.

 
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