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Sonntag, 20. Mai 2012
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Muss ein Hinweis auf die Rechnung? Drucken E-Mail

Nein, grundsätzlich muss ein Kleinunternehmer keinen Hinweis auf der Rechnung anbringen. Die Kleinunternehmerregelung ist keine Steuerbefreiung.

Aber, um Nachfragen zu vermeiden, sollte Sie einen Hinweis mit aufnehmen. Dies ist für den Rechnungsempfänger z. B. wichtig, wenn er die Differerenzbesteuerung anwendet.

Sie möchten eine steuerrechtlich richtige Rechnung an Ihre Kunden versenden, wir erstellen Ihnen eine Vorlage. Rufen Sie uns an!
 
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