| Muss ein Hinweis auf die Rechnung? |
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Nein, grundsätzlich muss ein Kleinunternehmer keinen Hinweis auf der Rechnung anbringen. Die Kleinunternehmerregelung ist keine Steuerbefreiung. Aber, um Nachfragen zu vermeiden, sollte Sie einen Hinweis mit aufnehmen. Dies ist für den Rechnungsempfänger z. B. wichtig, wenn er die Differerenzbesteuerung anwendet.
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