|
Muss ein Kleinunternehmer USt-Voranmeldungen erstellen?
|
|
|
Nein. Da der Kleinunternehmer in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf und auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt, erübrigt sich die Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung.
Aber, um gegenüber dem Finanzamt den Nachweis zu erbringen, dass die Kleinunternehmerregelung für das zurückliegende Wirtschaftsjahr berechtigt in Anspruch genommen wurde, muss der Kleinunternehmer im Rahmen seiner Gewinnermittlung auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der er die Höhe der erzielten Umsätze dem Finanzamt mitteilt. Dieses prüft dann die Einhaltung der entsprechenden Umsatzgrenzen.
|