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Sonntag, 20. Mai 2012
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Was bedeutet die 50.000 € Grenze? Drucken E-Mail

Während die Regelung zur Umsatzgrenze von 17.500 € im zurückliegenden Jahr für Kleinunternehmer relativ eindeutig und verständlich ist, sorgt die 50.000 € Grenze für Umsätze im laufenden Jahr regelmäßig für Verwirrung. Maßgebend für die Kleinunternehmerregelung ist die Umsatzgrenze von 17.500 €. Wird diese durch die real erzielten Umsätze nicht überschritten, so ist der Kleinunternehmerstatus nicht gefährdet. Da für diese Grenze die tatsächlich erzielten Umsätze relevant sind, kann hier auch immer nur rückwirkend betrachtet werden. Anders verhält es sich mit der 50.000 € - Grenze:

Liegen die erzielten Umsätze des Kleinunternehmers im zurückliegenden Jahr zwar unter 17.500 € und es zeichnet sich aufgrund der Geschäftsentwicklung oder Planung ab, dass der Gesamtumsatz des laufenden Jahres die Schwelle von 50.000 € überschreiten wird, so kann der Kleinunternehmer für das laufende Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr beanspruchen. Liegt der Planumsatz für das laufende Jahr jedoch unter 50.000 €, so kann der Unternehmer auch für das laufende Jahr noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

 
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