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Dienstag, 7. Februar 2012
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Wie wird man Kleinunternehmer? Drucken E-Mail

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer Kleinunternehmer solange er sich in den einschlägigen Umsatzgrenzen bewegt. Im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den jeder Unternehmer bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit von seinem Finanzamt erhält und ausfüllen muss, wird er jedoch gefragt, ob er die Kleinunternehmerregelung auch weiterhin in Anspruch nehmen möchte oder zur Regelbesteuerung wechseln (optieren) möchte. Sofer er sich in den relevanten Umsatzgrenzen bewegt, hat der Unternehmer also ein Wahlrecht zwischen Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer. Oberhalb der Umsatzgrenzen entfällt die Kleinunternehmerregelung automatisch.

 
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