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Dienstag, 7. Februar 2012
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Informationen zum OnlineCheck

Mit dem OnlineCheck für Kleinunternehmer können Sie überprüfen, ob Sie von den Regelungen der Kleinunternehmerschaft erfasst sind oder nicht.

Entscheidend für die Anwendung sind die vorgegeben Umsatzgrößen für das Vorjahr (nicht mehr als 17.500 €) und das laufende Jahr (geschätzt, nicht mehr als 50.000 €).

Für Existenzgründer ist lediglich die im ersten Jahr erwartete Umsatzgröße ausschlaggebend.

Sollte die Tätigkeit nur in einem Teil des Jahres ausgeübt worden sein, so ist der Umsatz in einen Jahresumsatz hochzurechnen.

Checka

Checkliste Gewerblichkeit - ja oder nein

Müssen Sie für den Verkauf Ihrer Dachbodenschätze ein Gewerbe anmelden? Sind Sie mit Ihrer Tätigkeit Gewerbetreibender oder nicht?

Grundsätzlich gilt es folgende Eigenschaften an sich zu prüfen:

1. Selbständigkeit

Sie arbeiten auf eigene Rechnung und Verantwortung. Dies bedeutet nichts anderes als: ‚Sie sind Ihr eigenes Glückes Schmied.’ Sie alleine tragen das Unternehmerrisiko für das, was Sie tun. Sie entscheiden alleine und sind gerade nicht von den Weisungen eines Anderen (z. B. Arbeitgebers) abhängig.

2. Nachhaltigkeit

Wer wiederholt handelt oder wer die Absicht hat, wiederholt zu handeln, ist grundsätzlich nachhaltig tätig. Bei mehreren gleichartigen Handlungen ist somit Nachhaltigkeit gegeben. Es reicht also schon aus, einmal etwas zu verkaufen mit der Wiederholungsabsicht. Dies gilt auch dann, wenn mangels Gelegenheit eine Wiederholung unterbleibt.

3. Gewinnerzielungsabsicht

Verkaufen Sie Ihre Waren immer zum Selbstkostenpreis, liegt keine Gewerblichkeit vor. Sind Sie hingegen bestrebt einen Gewinn zu erzielen, haben Sie also eine Gewinnerzielungsabsicht, ist auch diese Eigenschaft der Gewerblichkeit erfüllt. Achtung, die Absicht zählt und nicht die Tatsache, ob Gewinne erzielt wurden. Wenn über eine längere Zeit (auf Dauer) kein Überschuss der Erträge über die Aufwendungen erzielt werden können, kann es sich um Liebhaberei handeln.

4. Beteilung am wirtschaftlichen Geschäftsverkehr

Sie bieten Ihre Waren öffentlich z. B. im Onlineshop gegen Entgelt an und nehmen somit am allgemeinen wirtschaftlichen Geschäftverkehr teilt. Diese Eigenschaft liegt schon vor, sobald Sie eine nach außen erkennbare wirtschaftliche Betätigung aufnehmen.

Flohmarkt und Aktionen

Gerade bei privaten Flohmarktgeschäften liegt keine Nachhaltigkeit vor, da es sich nur um eine gelegentliche Tätigkeit handelt. Sie verkaufen nur Waren, welche Sie nicht mehr benötigen, welche Sie also gerade nicht für den Verkauf auf dem Flohmarkt oder bei der Online-Aktion extra angeschafft haben.

Kaufen Sie Waren an, um sie anschließend mit Gewinn auf dem Flohmarkt oder im Internet zu verkaufen, muss von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.

   Checkliste:
1. Bin ich selbständig tätig?
(ja/nein)
2. Bin ich nachhaltig tätig?
(ja/nein)
3. Habe ich Gewinnerzielungsabsicht?
(ja/nein)
4. Liegt eine Beteiligung am Geschäftsverkehr vor?
(ja/nein)
Wenn Sie alle Fragen mit ‚ja’ beantwortet haben, sind Sie grundsätzlich Gewerbetreibender, wenn Sie keine der folgenden Fragen mit ‚ja’ beantworten.
Sie sind auschließlich Arbeitnehmer?
(ja/nein)
Sie sind Land-/Forstwirt?
(ja/nein)
Sie betreiben Vermögensverwaltung?
(ja/nein)
 
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